Internationaler Versand
Das sollten Sie noch wissen
Pro-forma-Rechnung
- ist ein erforderliches Begleitpapier mit 4 Kopien (Original unterschrieben, mit Firmenstempel) für Warensendungen, die für den Versand in nichteuropäische Länder, aber nicht für den Verkäufer bestimmt sind.
- Des Weiteren benötigen Sie eine Pro-forma-Rechnung für Dokumentensendungen ab einem Gewicht von 4,8 kg in nichteuropäische Länder.
Handelsrechnung
- ist ein erforderliches Begleitpapier mit vier Kopien (Original unterschrieben, mit Firmenstempel) für Warensendungen, die zum Verkauf bestimmt sind. Dies gilt nur für Sendungen ins nichteuropäische Ausland.
Ausfuhrerklärung
- ist ein Zollpapier, das in der Regel ab einem Warenwert von 500,- € erforderlich ist. Es wird von den Kunden für den Versand von Waren ins nichteuropäische Ausland (NON DOX) beigelegt. Ab einem Warenwert von 3.000,- € muss die Warensendung beim zuständigen Zollamt vorangemeldet werden.
Zollzuschlag
- ist ein Pauschalbetrag für die Abwicklung der Verzollung und die anfallenden Ländergebühren beim Warenversand (NON DOX) in Nicht-EU-Länder.
Dokumente (DOX)
- sind nicht zollpflichtige Sendungen, wie z. B. Lizenzpapiere. Ein Zollzuschlag erfolgt bei Dokumenten über 4,8 kg, sowie bei Warensendungen, die ins nichteuropäische Ausland gesendet werden. Achtung: CDs und DVDs müssen als Ware deklariert werden.
Warensendungen (NON DOX)
- sind zollpflichtige Waren in den Zonen 3 bis 10.


